Kinder- u. Jugendschutz

Antidoping

Interessante Links für Sportler, Trainer, Betreuer und Eltern:

Infoseite Gemeinsam gegen Doping der NADA

Gemeinsam gegen Doping Infoseite der NADA

Homepage der NADA

Medikamentendatenbank der NADA

 


Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport

Ansprechstelle Safe-Sport

Das Land NRW hat als erstes Bundesland im Mai 2022 ein Landeskinderschutzgesetz verabschiedet. Ziel ist es, die Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage von § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen. Die Sicherung hoher fachlicher Standards, ein verbesserter Austausch, insbesondere zwischen den Akteur*innen des interdisziplinären Kinderschutzes sowie verbesserte Konzepte und Fortbildungen der Beteiligten sollen dieses Ziel sicherstellen. Zudem werden Kinder und Jugendliche als Träger*innen eigener Rechte gestärkt und müssen maßgeblich beteiligt werden, wenn es um die Gestaltung ihrer Lebenswelten, ihres Schutzes, Unterstützung und Hilfe geht.

Auswirkung des Landeskinderschutzgesetz auf unsere Radsportvereine

Das neue Kinderschutzgesetz in NRW (seit 01.05.2022 gültig) ist das stärkste in ganz Deutschland, es formuliert konkrete Maßnahmen, die die Qualität des Kinderschutzes stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern sollen. Dies bezieht sich beispielsweise auf die Arbeit in den Jugendämtern, hier werden neue Stellen geschaffen und eine größere Vernetzung vorangetrieben.

Hinzu kommt, dass das Kinderschutzgesetz nun auch alle Einrichtungen und Angebote mit einbezieht, die in irgendeiner Form mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen. Hier sind also alle Sportvereine mit Jugendabteilung involviert.

Wir haben hier alle momentan gesicherten Informationen zusammengetragen und viele Links verknüpft.

Welche Maßnahmen und Wege müssen nun eingeschlagen werden? Was müssen unsere Vereine wissen?
Das neue Kinderschutzgesetz ist recht schnell in NRW umgesetzt worden, eine direkte Umsetzung kaum möglich gewesen, Ausführungsbestimmungen zum Gesetz wird es laut Politik nicht geben. Nichts desto trotz sollte jeder Verein mit Jugendabteilung von dem neuen Gesetz wissen und sich auf den Weg machen.

Die Sportjugend NRW beschäftigt sich mit den Formalien, knüpft Kontakte zu den Landesjugendämtern und erarbeitet Hilfestellungen für die Vereine. Letztendlich werden durch das neue Gesetz alle Vereine mit Jugendabteilung verpflichtet, ein eigenes Schutzkonzept für Kinder- und Jugendliche vorzuhalten und zu versichern, in dessen Sinne zu handeln.

Viele Fragen, die sich hierzu ergeben hat der LSB in einer FAQ-Liste zusammengetragen und beantwortet, Ihr findet sie hier: FAQ´s zur Umsetzung des Landeskinderschutzgesetz.

Der Landessportbund NRW und die Sportjugend NRW müssen nun laut Gesetz in einem ersten Schritt verankern, dass Zahlungen von Fördergeldern an Mitglieder (Fachverbände und Kreis- und Stadtsportbünde) nur dann getätigt werden können, wenn ein Schutzkonzept vorliegt. Ebenso können KJFP-Mittel zukünftig nur an Sportvereine weitergeleitet werden, wenn auch dort ein Schutzkonzept vorliegt und eingehalten wird. Dies soll mit dem 01.01.2025 umgesetzt werden.
Ebenso können Städte und Kommunen mit ihren Fördergeldern verfahren. Das hat zur Folge, dass nicht jeder Sportverein gleich betroffen ist.

In der Mitgliederversammlung des LSB am 25.02.2023 wurde nun der Beschluss so umgesetzt, dass auch der Radsportverband NRW ab dem 01.01.2025 deshalb alle KJFP-Mittel-Empfänger dazu verpflichtet, ein eigenes Schutzkonzept vorliegen zu haben. Wir sind für die Überprüfung zuständig und der Vorstand des Vereins muss mit dem Antrag auf Förderung unterschreiben, dass ein Schutzkonzept vorliegt und es eingehalten wird. Liegt es nicht vor, dürfen keine KJFP-Mittel ausgezahlt werden.

Für die Erstellung von Schutzkonzepten werden derzeit weitere Hilfen vorbereitet, Seminare und Vereinsberatungen stehen bereits jetzt zur Verfügung. Wir haben die unterschiedlichen Hilfen unten zusammengefasst.
Wir empfehlen unseren Vereinen, auf Hilfen zurückzugreifen. Bislang sind Vereine aufgerufen sich auf den Weg zu machen, nicht in 2023 noch ein fertiges Schutzkonzept vorliegen zu haben.

Auch wir, der Radsportverband NRW, haben uns auf den Weg gemacht und bereiten derzeit alles vor, um dem “Qualitätsbündnis Sport NRW” beizutreten. Ein Schutzkonzept und eine Risikoanalyse befinden sich in Arbeit, eine regelmäßige Überprüfung und Überarbeitung ist jedoch unerlässlich.

Informationen zum aktuellen Stand findet ihr auf der Seite der Sportjugend NRW:

Infoseite der Sportjugend NRW

Auch unsere Fachkraft Nicole Klein-Lenkewitz steht euch als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Kinder- und Jugendschutz sind auch auf der Seite der DSJ zu finden.

Infoseite Kinder- und Jugendschutz der DSJ

Beratung und Ansprechpartner

www.safesport.dosb.de

www.hilfeportal-missbrauch.de

 

 

 

 

 

 

Die Radsportjugend NRW auf dem Weg zum Qualitätsbündnis