Duisburg – Das Land NRW hat als erstes Bundesland im Mai 2022 ein Landeskinderschutzgesetz verabschiedet und fordert die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten bei allen Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ein. Zu diesen Angeboten gehören auch die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit. Damit fallen alle Mitgliedsorganisationen des LSB und Vereine, die Angebote mit Kindern und Jugendliche durchführen, unter die Regelungen des Gesetzes.
Vereine, die Weiterleitungsempfänger von KJFP-Mitteln oder sind oder sonstige öffentliche Gelder erhalten, müssen sich bis zum 31.12.2024 auf den Weg zum Schutzkonzept gemacht haben, um auch weiterhin förderfähig zu sein.
Natürlich ist die weitere Förderung ein nicht zu verachtender Punkt, wir möchten aber an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass das Schutzkonzept und die damit verbundene Sensibilisierung der Vereinsvertreter*innen für uns das wirklich Wichtige ist.
Am 21.02.2025 ab 19:00 Uhr informiert die Radsportjugend nochmals im Rahmen eines Online-Meetings zu den Themen Schutzkonzept und Risikoanalyse. Wir informieren euch über den aktuellen Stand und geben euch Tipps und Hilfestellung zur Erstellung eures Schutzkonzeptes.
Wir freuen uns zu erfahren, wie weit ihr bereits mit Eurem Schutzkonzept seid und auf einen regen Austausch. Solltet Ihr im Vorfeld bereits konkrete Fragen haben, bitten wir darum diese mittzuteilen, damit wir Euch an dem Abend auch bei speziellen Fragestellungen weiterhelfen können.
Zur Anmeldung.